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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Junfermann Verlag GmbH für den Handel

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Junfermann Verlag GmbH für den Handel

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Junfermann Verlag GmbH (im nachfolgenden Verlag genannt) und gewerblichen Wiederverkäufern (Käufer) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen gelten nur, sofern der Verlag ihrer Geltung schriftlich zustimmt.

2. Bestellungen

2.1. Bestellungen werden vom Verlag durch das Versenden einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder der Ware angenommen.

2.2. Die bestellte Ware wird von unserer Verlagsauslieferung, der Verlegerdienst München GmbH, für den Verlag versandt und namens des Verlages in Rechnung gestellt. Wir haben unsere Forderungen im Rahmen eines Factoring-Vertrages an die Verlegerdienst München GmbH abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an Arvato Media GmbH geleistet werden.
Bei Fragen zu Ihrer Bestellung wenden Sie sich bitte an die

Verlegerdienst München GmbH
Betreuung Junfermann
Gutenbergstr. 1
82205 Gilching                                                            

Tel. +49 (0) 8105-388-120
Fax +49 (0) 8105-388-259
Email: junfermann@verlegerdienst.de

3. Lieferung

Bücher, Zeitschriften und andere Produkte des Verlages (Verlagserzeugnisse) werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab dem Auslieferungslager der Verlegerdienst München GmbH geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich eine Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.

4. Transportrisiko

4.1. Das Transportrisiko geht mit Versendung der Ware auf den Käufer über. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie den Untergang oder die Verschlechterung der Ware aufgrund von Zufall oder höherer Gewalt hat der Verlag nicht zu vertreten. Entsprechend wird vom Verlag kein Ersatz für verloren gegangene oder während dem Transport beschädigte Sendungen geleistet. Zur Wahrung seiner Belange hat der Käufer einen Schadensfall daher innerhalb der von der Transportperson vorgegebenen Fristen zu melden.

5. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

5.1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Übergabe zu überprüfen und dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen; verborgene Mängel hat der Käufer dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5.2. Gewährleistungspflichtige Mängel beseitigt der Verlag nach Wahl des Käufers durch Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache, es sei denn, dass der Verlag aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der gewählten Nacherfüllung berechtigt ist.

5.3. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Käufer.

6. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

6.1. Der Verlag haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Der Verlag haftet ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Verlag schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, mithin eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, verletzen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.3. Die Haftung des Verlages wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für ggf. übernommene Garantien.

6.4. Im Übrigen ist jede weitere Haftung des Verlages ausgeschlossen.

6.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verlag nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur Erfüllung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen, bleiben die gelieferten Verlagserzeugnisse (Vorbehaltsware) im Eigentum des Verlages.

7.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Verlagserzeugnisse entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verlag als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verlag Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

7.3. Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

7.4. Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.

7.5. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verlages, die Abtretungen offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Der Verlag verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verlag nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Insofern dies jedoch der Fall sein sollte, so kann der Verlag verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (den Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.6. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.

7.6. Der Verlag ist berechtigt, seine Ansprüche gegenüber dem Käufer abzutreten.

7.7. Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über.

7.8. Zu anderen Verfügungen, insbesondere der Verpfändung oder Sicherungsübereignung von allen Lieferungen oder Teilen, ist der Käufer nicht befugt. Der Käufer ist verpflichtet, eine Verpfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Rechte des Verlages sofort zu widersprechen und den Verlag hiervon unverzüglich zu unterrichten.

8. Preise

8.1. Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind. Der feste Ladenpreis ist gesetzlich verankert und wird vom Verlag je Titel festgesetzt. Der Verlag hat das Verzeichnis lieferbarer Titel (VLB) als verbindliche Referenzdatenbank autorisiert.

8.2. Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen.

8.3. Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Zahlung

Die Zahlung ist am 20. des Monats, der auf den Monat der Faktur folgt, zu leisten, sofern auf der Rechnung kein abweichender Termin angegeben wurde. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu zahlen.

10. Rücksendungen

Remissionen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Genehmigung des Verlages, sie werden im Sinne eines Warenumtausches akzeptiert. Der Käufer erhält eine Gutschrift, die ausschließlich mit Verbindlichkeiten aus zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.

Eine Auszahlung oder Überweisung erfolgt nicht. Alle Rücksendungen müssen grundsätzlich frei Haus an die Auslieferung erfolgen:

Verlegerdienst München GmbH
Remittendenabteilung Junfermann
Gutenbergstr. 1
82205 Gilching

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Leistungen des Lieferanten ist Gütersloh. Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird als Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten Gütersloh vereinbart. In allen anderen Angelegenheiten ist Gerichtsstand Paderborn.


Paderborn, 01. Juli 2024

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